Mindestlohnbetrug: Erneut skandalöse Zahlen

Mindestlohnbetrug: Erneut skandalöse Zahlen

Fragen von Victor Perli, Mitglied des Haushaltsausschusses, an die Bundesregierung zum Thema Mindestlohnbetrug ergaben erneut skandalöse Zahlen.

Bundesweit gab es 2024 ca. 41 Prozent weniger Arbeitgeberprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS) als noch 2023. Dabei wurden 2024 6.159 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet, im Vergleich zu 7.249 Verfahren in 2023. 2024 führte demnach rund jede 4. Kontrolle bundesweit zu einem Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen. 2023 war es rund jede 6. Kontrolle und 2022 rund jede 9. Kontrolle.

Trotz deutlich weniger Kontrollen der FKS gab es 2024 eine höhere Trefferquote bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz als 2023. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich insgesamt die Zahl der Mindestlohnbetrugsfälle im Vergleich zum Vorjahr enorm erhöht hat. Die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gab es bundesweit in den Branchen Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (2.441), Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe (584) sowie Bauhaupt- und Baunebengewerbe (502).

Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge liegt die Dunkelziffer bei Mindestlohnverstößen noch höher: Zwischen 750.000 und drei Millionen Menschen sind von Mindestlohnbetrug betroffen.

Perli stellt fest: „Die Zahlen sind ein Skandal: Bei jeder vierten Kontrolle wurde ein Verfahren wegen Mindestlohnbetrug eingeleitet. Das bedeutet eine Verschärfung der Situation, denn trotz weniger Kontrollen ist die Trefferquote erneut gestiegen. Ohne Gesetzesverschärfungen und eine höhere Kontrolldichte wird die Dunkelziffer hoch bleiben. Es muss endlich eine gesetzlich geregelte elektronische Arbeitszeiterfassung geben. Dadurch würden Kontrollen erleichtert und der Betrug erschwert. Kriminelle Arbeitgeber, die ihre Angestellten um den gesetzlichen Lohn betrügen, müssen härter bestraft und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Mindestlohnbetrug ist Wirtschaftskriminalität und Sozialversicherungsbetrug! Mit Blick auf die hohen Preissteigerungen der letzten Jahre ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde überfällig.

Je prekärer die Beschäftigung, desto einfacher ist Mindestlohnbetrug. Über das von mir gegründete Meldeportal www.mindestlohnbetrug.de erhalte ich viele Meldungen aus Branchen, in denen Lohnbetrug vergleichsweise einfach ist, wie zum Beispiel in der Gastronomie, bei den Lieferdiensten oder im Transportgewerbe. Es ist Aufgabe der Politik, diese kriminelle Ausbeutung zu verhindern, unter der auch die große Mehrheit der rechtschaffenen Unternehmen leidet.“