In der letzten Sitzungswoche des Jahres hat der Bundestag über die Einführung eines Weihnachtskindergeldes diskutiert. Die Linksfraktion forderte in einem entsprechenden Antrag, jeweils im Dezember einen Zuschlag von fünfzig Prozent auf das reguläre Kindergeld auszuzahlen. Anspruchsberechtigt wären diejenigen Familien, die nicht über das Kindergeld hinaus von Kinderfreibeträgen bei der Steuer profitieren.
„Die Möglichkeit, Weihnachten zu feiern, gehört elementar zur gesellschaftlichen Teilhabe. Um allen Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, gemeinsam mit ihren Eltern ein freudespendendes Weihnachtsfest zu feiern, ist eine eigenständige Leistung geboten“, so Victor Perli, niedersächsischer Bundestagsabgeordneter.
Die Bundesvorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, schlug in ihrer Rede zum Weihnachtskindergeld in die gleiche Kerbe: Das Monatsende bedeute für viele, „dass man jeden Cent dreimal umdrehen muss. Und das, was fürs Monatsende gilt, schlägt mit voller Härte am Jahresende zu. Das kann uns nicht kalt lassen!“
Der paritätische Wohlfahrtsverband hat in seinem jüngsten Armutsbericht festgestellt, dass in Deutschland aktuell jedes fünfte Kind in Armut lebt. Besonders betroffen sind dabei Alleinerziehende. An die zwei Millionen Kinder leben derzeit in Haushalten, die auf Hartz IV angewiesen sind. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist ihre Zahl damit um acht Prozent angestiegen.
Das Weihnachtskindergeld soll dabei lediglich als kurzfristige Maßnahme gedacht sein. Langfristig fordert DIE LINKE eine Kindergrundsicherung von 564 Euro, um Kinderarmut zu beseitigen.