Melderegister für Mindestlohnbetrüger zulässig

Melderegister für Mindestlohnbetrüger zulässig

Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, dürfen in einem öffentlichen Melderegister erfasst und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten für den Bundestagsabgeordneten Victor Perli bestätigt. Zuvor hatte die Gewerkschaft IG BAU sich für ein solches Melderegister ausgesprochen.

“Jedes Jahr werden Zehntausende Verstöße gegen das Mindestlohngesetz registriert. Die Dunkelziffer liegt extrem hoch. Ein Melderegister für Mindestlohnbetrüger wäre ein wirksames Instrument gegen diese Verstöße. Der Ausschluss aus den Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge hätte eine extrem abschreckende Wirkung. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss bestraft und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das dient dem Schutz der vielen Firmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tariflöhne zahlen. Wir fordern die Bundesregierung auf, tätig zu werden.“, so Perli.

Victor Perli engagiert sich im Kampf gegen Mindestlohnbetrug seit einigen Wochen auch mit dem Portal www.mindestlohnbetrug.de, mit dem anonym Verdachtsmomente gegen Mindestlohnbetrug gemeldet werden können. „Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern knallharte Wirtschaftskriminalität, die stärker verfolgt werden muss“, so Perli. Der Mindestlohn werde in Deutschland viel zu wenig kontrolliert, was das Vertrauen vieler Menschen in den Sozialstaat untergrabe. Das Portal sei „Protest und Notwehr zugunsten der Beschäftigten mit den geringsten Einkommen.“ DIE LINKE fordert in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl die Einrichtung einer staatlichen Meldestelle und dass die zuständige Behörde, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf 15.000 Stellen aufgestockt und damit verdoppelt wird.