Deutlich mehr Verstöße gegen Mindestlohngesetz im Jahr 2023

Deutlich mehr Verstöße gegen Mindestlohngesetz im Jahr 2023

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit nur 42.631 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, rund 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Allerdings stieg die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz trotz weniger Arbeitgeberprüfungen auf 7.249 Verfahren (5.898 eingeleitete Verfahren in 2022). Damit wurde nach rund jeder sechsten Kontrolle ein Verfahren gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Die Dunkelziffer ist hoch. Zwischen 750.000 und drei Millionen Menschen sind laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung von Mindestlohnbetrug betroffen. (https://www.fr.de/politik/mindestlohn-betrug-deutschland-arbeit-job-bezahlung-vertrag-linke-geld-bundesliga-fc-bayern-zr-92723608.html)

Perli dazu:
„Es gibt deutlich mehr Mindestlohnbetrug. Im Jahr 2023 ist die Zahl der aufgedeckten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um rund 23% gestiegen, obwohl die Zahl der Kontrollen rückläufig ist. Es gibt viele Verstöße, die mangels Kontrollen nicht aufgedeckt oder verfolgt werden. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Arbeitgeberprüfungen im Jahr 2023 zurückgegangen sind. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro sind die Betrugsmeldungen bei meinem Meldeportal www.mindestlohnbetrug.de deutlich angestiegen. Im Niedriglohnsektor versuchen einige Unternehmen auch mit illegalen Methoden die Löhne ihrer Beschäftigten zu drücken. Für eine höhere Kontrolldichte braucht es mehr Kontrolleure beim Zoll und strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung, damit Betrug einfacher nachgewiesen werden kann. Es muss klar sein: Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern knallharte Wirtschaftskriminalität, die offensiv verfolgt und bestraft wird. Die Ampelkoalition unternimmt viel zu wenig und lässt damit Hunderttausende Menschen im Stich, die um ihren ohnehin schon viel zu niedrigen Lohn geprellt werden.“

Die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl, die für Die Linke im Bundestag die Themen Arbeit und soziale Gerechtigkeit betreut, kritisiert die Höhe des aktuellen Mindestlohns:
„Der Mindestlohn bleibt auch nach der spärlichen Anhebung zu Beginn des Jahres viel zu niedrig. Hohe Energie- und Lebensmittelpreise haben die Erhöhung des Mindestlohns längst aufgefressen. Legt man das Kriterium der EU-Richtlinie zugrunde, müsste der gesetzliche Mindestlohn noch einmal kräftig steigen. Für eine armutsfeste Höhe muss der Mindestlohn mindestens 14 Euro betragen, wie es auch Gewerkschaften fordern.“