Keine Kündigungen bei Corona-Hilfen

Bild: Pixabay.com, Symbolbild

Keine Kündigungen bei Corona-Hilfen

Rund 16 Milliarden Euro Wirtschaftshilfen wurden seit Beginn der Corona-Pandemie bis Dezember an Unternehmen und Freiberufler ausgezahlt. Gleichzeitig gab es im vergangenen Jahr fast eine halbe Millionen mehr Arbeitslose als im Vorjahr. Aus diesem Grund hat DIE LINKE im Bundestag beantragt, dass Unternehmen, die pandemiebedingte Wirtschaftshilfen erhalten, keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen dürfen. „Es ist wichtig, den in Not geratenen Unternehmen schnell Corona-Hilfsgelder auszuzahlen, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wer Hilfen vom Staat annimmt, um die Krise zu überstehen, darf im Gegenzug aber nicht seine Mitarbeiter entlassen“, sagte der für unsere Region zuständige Bundestagsabgeordnete Victor Perli (LINKE). Er forderte CDU/CSU und SPD auf, entsprechende Regeln zu beschließen.

Der Kündigungsschutz sei schon deshalb wichtig, weil Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen, schlechter gestellt sind als Betriebe, die ihre Beschäftigten entlassen, heißt es in dem Antrag der LINKEN. Der Grund: Das staatlich finanzierte Kurzarbeitergeld wird mit den beantragten Corona-Hilfen verrechnet.

Die Idee, Staatshilfen für Unternehmen an ein Kündigungsverbot zu koppeln, ist nicht neu. In Österreich existiert seit November ein entsprechendes Gesetz. „Steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen müssen sich immer daran messen lassen, ob sie auch den Beschäftigten zugutekommen. Es darf keine Mitnahmeeffekte auf Kosten der Mitarbeiter geben. Deshalb ist ein Kündigungsverbot eine gerechte Lösung und ein Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität in einer schwierigen Situation“, so Perli.